Pferdesachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz

FAQ - Frequently Asked Questions

Hier findet ihr die Antworten auf viele eurer Fragen!





"Wird das Zertifikat als Sachkundenachweis in ganz Deutschland anerkannt?"

Die Anerkennung von Kursen zum Sachkundenachweis ist immer für jeden Kurs und für jedes Veterinäramt individuell. 
Bisher gab es drei Varianten: 
1. Das Veterinäramt erkennt unser Zertifikat als Sachkundenachweis an 
2. Das Veterinäramt möchte eine andere Prüfungsform für die Anerkennung (kein Problem, wir sind da flexibel) 
3. Veterinäramt erkennt den Kurs an, führt aber mit dem Absolventen noch ein sogenanntes Fachgespräch durch, meist in Kombination mit einer Ortsbegehung 
Wie das Veterinäramt entscheidet, lässt sich pauschal nicht voraussagen. Dies stellt für uns aber kein Problem dar, da wir euch optimal auf den schlimmsten Fall - also das Fachgespräch im Amt - vorbereiten.
Wir halten uns bei den Inhalten unseres Kurses streng an die gesetzlichen Vorgaben aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV TSchG). Im Zweifelsfall kann man bei den Kollegen im Vorfeld anfragen, diese erteilen normalerweise gerne Auskunft. Positiv hat es sich in der Vergangenheit ausgewirkt, unser Konzeptpapier im Veterinäramt einzureichen.

Wie ist das jetzt mit diesem Fachgespräch genau?!

Jeder, der bei mir die Ausbildung zur Pferdesachkunde inklusive der 2-stündigen Abschlussprüfung absolviert, hat das Recht auf ein Fachgespräch beim Veterinäramt und damit der Anerkennung als Sachkundenachweis!

Das gilt ganz besonders, wenn ihr zusätzlich noch Nachweise über praktische Erfahrungen vorweisen könnt.

Dieses Recht könntet ihr sogar einklagen - es gibt ganze Anwaltskanzleien für Tierrecht, die sich auf §11 spezialisiert haben.

Die Durchführung solcher Fachgespräche gehört zu den in § 11 Tierschutzgesetz den zuständigen Behörden auferlegten Pflichten. Eine Behörde darf sich dieser Aufgabe also nicht entziehen, beispielsweise durch die Forderung, einen anderswo erworbenen Sachkundenachweis vorzulegen und diesen damit zur zwingenden Erlaubnisvoraussetzung zu machen. Die Behörden können allerdings externe Experten zu solchen Fachgesprächen hinzuziehen.

Sachkundenachweise von Verbänden oder ähnlichen Einrichtungen können von den zuständigen Behörden als Ersatz für das Fachgespräch anerkannt werden. Die zuständige Behörde kann dann also auf ein zusätzliches Fachgespräch verzichten (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes Nr.12.2.2.4 Satz 2).

Fazit: Wenn ihr bei mir die Sachkunde lernt, dann legt ihr bei eurem Amt ein Fachgespräch ab und erlangt dadurch den Sachkundenachweis als Grundlage für eure §11-Erlaubnis.


"Wie lange dauert die Ausbildung insgesamt?"

Die Ausbildung zur Pferdesachkunde ist insgesamt auf etwa 16 Wochen ausgelegt. Dabei werden die 15 Kursmodule wöchentlich freigeschaltet. Im Einzelfall können Kursmodule früher freigeschaltet werden.


Nach hinten raus gibt es keine Begrenzung, das heißt, die Module können komplett im eigenen Tempo durchgearbeitet werden.

Und wie genau läuft dann dieses Fachgespräch ab? Also die Prüfung?

Da gibt es vier Varianten. 
Variante 1: Dein Veterinäramt kennt uns schon und erkennt das Zertifikat als Sachkundenachweis an.
Variante 2: Du legst ein Fachgespräch bei deinem Veterinäramt ab. Die Abnahme dieser Gespräche ist eine zentrale Aufgabe der zuständigen Behörden. Sie können dies nicht ablehnen.
Variante 3: Die Kollegen aus dem für dich zuständigen Amt schalten sich online bei deiner Abschlussprüfung hinzu. So können Abschlussprüfung und Fachgespräch in einem stattfinden. Diese Variante wird inzwischen sehr gerne von den Kollegen aus den zuständigen Behörden genutzt.
Variante 4: Es kann eine Überwachung deiner Prüfung durch einen Amtstierarzt stattfinden, wenn dein Veterinäramt keine Fachgespräche durchführen kann. Dies geschieht dann als sogenannte Amtshilfe und ist wirklich nur in Ausnahmefällen möglich.

Das Gespräch selbst ist so unterschiedlich, wie die Ämter. Meistens ist es ein nettes Beisammensein, bei dem Fragen gestellt und Fälle durchgesprochen werden.

Bisher konnten alle meine Absolventen in den Fachgesprächen mit ihrem Wissen glänzen!


"Ich bin berufstätig und habe ein kleines Kind - kann ich das überhaupt schaffen?"

Es ist Teil unseres Konzeptes, die Sachkunde im Bereich Pferd auch Personen zugänglich zu machen, die beruflich oder familiär bereits stark eingespannt sind - oder aufgrund von Verpflichtungen nicht an einem längeren Präsenzseminar teilnehmen können.


Uns ist es eine Herzensangelegenheit das Wissen zugänglich zumachen - denn Wissen ist angewandter Tierschutz!





"Brauche ich überhaupt einen Sachkundenachweis?"



Nach §2 Tierschutzgesetz sollte jeder, der ein Tier hält über die nötige Sachkunde verfügen. Eine Pflicht zum Sachkundenachweis gilt nach dem deutschen Tierschutzgesetz in zwei Fällen: gewerbsmäßige Tätigkeit mit Pferden nach §11 oder bei Auffälligkeiten nach §16.


Eine "Gewerbsmäßigkeit" liegt immer vor bei Einstellerbetrieben, Reit- und Fahrbetrieben (auch Ponyreiten etc.), Betreibern von Gnadenhöfen als tierheimähnliche Einrichtung oder dem gewerbsmäßigen Zurschaustellen oder Zucht von Pferden. Unterricht auf bis zu einem eigenen Pferd unterliegt nicht der §-11-Erlaubnispflicht, sowie reiner mobiler Reitunterricht (Beritt ist wieder anders).

Sinnvoll ist die Sachkunde für jeden, der mit Pferden umgeht - ob nun privat oder beruflich!




"Was kostet die Ausbildung insgesamt?"

 



Die Kosten für die 16wöchige online-Ausbildung Pferdesachkunde inklusive Zugang zur Lernplattform, Lernmaterialien, Prüfungsgebühr und Zertifikat liegen bei 869 Euro. Optional können die Zusatzmodule "Transport" oder "Esel" für jeweils 289 Euro zugebucht werden.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt sicher und kundenfreundlich über Digistore24.

Hier könnt ihr euch direkt anmelden:
Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung
sarah@pferdesachkundenachweis.de 
Ich freue mich auf dich!
Dr. Sarah Theermann 
Tierärztin Dr. med. vet.
General Practitioner Certificate Physiotherapie ISVPS 

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