Pferdesachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz

FAQ - Frequently Asked Questions

Hier findet ihr die Antworten auf viele eurer Fragen!





"Wird das Zertifikat als Sachkundenachweis in ganz Deutschland anerkannt?"

Die Anerkennung von Kursen zum Sachkundenachweis ist immer für jeden Kurs und für jedes Veterinäramt individuell. 
Bisher gab es drei Varianten: 
1. Das Veterinäramt erkennt unser Zertifikat als Sachkundenachweis an 
2. Das Veterinäramt möchte eine andere Prüfungsform für die Anerkennung (kein Problem, wir sind da flexibel) 
3. Veterinäramt erkennt den Kurs an, führt aber mit dem Absolventen noch ein sogenanntes Fachgespräch durch, meist in Kombination mit einer Ortsbegehung 
Wie das Veterinäramt entscheidet, lässt sich pauschal nicht voraussagen. Dies stellt für uns aber kein Problem dar, da wir euch optimal auf den schlimmsten Fall - also das Fachgespräch im Amt - vorbereiten.
Wir halten uns bei den Inhalten unseres Kurses streng an die gesetzlichen Vorgaben aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV TSchG). Im Zweifelsfall kann man bei den Kollegen im Vorfeld anfragen, diese erteilen normalerweise gerne Auskunft. Positiv hat es sich in der Vergangenheit ausgewirkt, unser Konzeptpapier im Veterinäramt einzureichen.


"Wie lange dauert die Ausbildung insgesamt?"

Die Ausbildung ist insgesamt auf etwa 16 Wochen ausgelegt. Dabei werden die 15 Kursmodule wöchentlich freigeschaltet, solange der Wissens-Check des vorherigen Moduls bestanden wurde. Im Einzelfall können Kursmodule früher freigeschaltet werden, Voraussetzung ist auch hier der bestandene Wissens-Check.


Nach hinten raus gibt es keine Begrenzung, das heißt, die Module können komplett im eigenen Tempo durchgearbeitet werden.


"Ich bin berufstätig und habe ein kleines Kind - kann ich das überhaupt schaffen?"

Es ist Teil unseres Konzeptes, die Sachkunde im Bereich Pferd auch Personen zugänglich zu machen, die beruflich oder familiär bereits stark eingespannt sind - oder aufgrund von Verpflichtungen nicht an einem längeren Präsenzseminar teilnehmen können.


Uns ist es eine Herzensangelegenheit das Wissen zugänglich zumachen - denn Wissen ist angewandter Tierschutz!





"Brauche ich überhaupt einen Sachkundenachweis?"



Eine Pflicht zum Sachkundenachweis gilt nach dem deutschen Tierschutzgesetz in zwei Fällen: gewerbsmäßige Tätigkeit mit Pferden nach §11 oder bei Auffälligkeiten nach §16.


Eine "Gewerbsmäßigkeit" liegt immer vor bei Einstellerbetrieben, Reit- und Fahrbetrieben (auch Ponyreiten etc.), Betreibern von Gnadenhöfen als tierheimähnliche Einrichtung oder dem gewerbsmäßigen Zurschaustellen oder Zucht von Pferden. Unterricht auf bis zu einem eigenen Pferd unterliegt nicht der §-11-Erlaubnispflicht, sowie reiner mobiler Reitunterricht (Beritt ist wieder anders).

Sinnvoll ist die Sachkunde für jeden, der mit Pferden umgeht - ob nun privat oder beruflich!




"Was kostet die Ausbildung insgesamt?"

 



Die Kosten für die 16wöchige online-Ausbildung inklusive Zugang zur Lernplattform, persönlichem Support, Lernmaterialien, Prüfungsgebühr und Zertifikat liegen bei 1469 Euro. Optional können die Zusatzmodule "Transport" oder "Esel" für jeweils 289 Euro zugebucht werden.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt sicher und kundenfreundlich über Digistore24.

Hier könnt ihr euch direkt anmelden:
Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung
sarah@pferdesachkundenachweis.de 
Ich freue mich auf dich!
Dr. Sarah Theermann 
Tierärztin Dr. med. vet.
General Practitioner Certificate Physiotherapie ISVPS 

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