Pferdesachkundenachweis nach §11 Tierschutzgesetz
Ausbildung zum Pferdesachkundenachweis
nach § 11 Tierschutzgesetz
WER benötigt die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz?
- Alle, die gewerbsmäßig mit Pferden umgehen und die nötige Sachkunde nicht auf anderem Wege (z.B. entsprechende Berufsausbildungen) erworben haben, insbesondere sogenannte „Quereinsteiger“.
- Jeder, der gewerbsmäßig eine Reit- oder Fahrbestrieb unterhält.
- tierheimähnliche Einrichtungen (z.B. Gnadenhof)
- Händler und Züchter
- jeder der Pferde selbst zur Schau stellt oder dafür zur Verfügung stellt
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist die Erlaubnis für Personen, die privat Pferde halten oder Trainieren/ausbilden – nichtsdestotrotz ist es auch oder gerade für diesen Personenkreis sinnvoll sich in diesem Gebiet auszukennen
- Ein Pferdesachkundekurs ist also im Wesentlichen für folgende Personengruppe interessant:
- Pferdetrainer und Bereiter ohne Berufsausbildung in diesem Bereich (Quereinsteiger)
- Personen, die einen Einstellerbetrieb gründen möchten ohne entsprechende berufliche Ausbildung (Quereinsteiger)
- Privatpersonen, die für sich selbst eine breite Basiskenntnis zum Thema Pferd erlangen wollen
- Alle, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet auffrischen wollen
Themengebiete (Theorie)
Tierschutzgesetz und Pferdehaltungsleitlinien
Umgang mit Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten
Entwicklung des heutigen des Pferdes
Pferdegesundheit, Fütterung, Hufgesundheit
Pferdeverhalten und Lernverhalten
Praktische Aspekte, Rechtsgrundlagen, Versicherungen
Tierhaltung und Tierhygiene (Stallbau, Entmistung, Emissionsschutz etc.)
Betriebsmanagement
Die Referentenauswahl sind für uns von großer Wichtigkeit. Neben der fachlichen Expertise, ist natürlich auch die Fähigkeit der Referenten Wissen zu vermitteln zu beachten. Die Themen entsprechen den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV TSchG).
Ziel ist, dass die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des Kurses in der Lage sind ihre Kenntnisse der Sachkunde im Bereich Pferdehaltung/Pferdeausbildung vor einem entsprechenden Experten nachweisen können (sogenanntes Fachgespräch).
In Einzelfällen kann in Rücksprache mit der zuständigen Behörde die Abschlussprüfung im Beisein eines Amtstierarztes abgelegt werden um die Kenntnisse nach §11 TSchG nachzuweisen.
Wir empfehlen unseren Teilnehmern unbedingt im Vorfeld bei der zuständigen Behörde (i.d.R. dem Veterinäramt) nachzufragen, welche Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sein müssen. Inzwischen können wir hier auf fast alle Wünsche eingehen.
Beachte: eine praktische Überprüfung oder Ortsbegehung kann immer nur durch die zuständige Behörde erfolgen.
Zum Ablauf der Ausbildung
Nach der Anmeldung und dem Zahlungseingang erhältst du deine Zugangsdaten für die Lernplattform per Email. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Digistore.
Du hast die Möglichkeit dir die App auf zwei Endgeräten zu installieren.
Über die Lernplattform hast du Zugang zu den theoriebasierte Lehrinhalten, Texten, Abbildungen, Videos der Fachreferenten und den Downloadbereich für praktische Hilfen (Vorlagen, Checklisten, Listen mit Ansprechpartnern, Lernunterlagen in Skriptform).
In der Einführung erkläre ich dir den Ablauf des Kurses und die Bedienung der Lernplattform. Gleich im Anschluss starten wir mit Modul 1. Im Anschluss an jedes Modul ist ein online-Quiz zur Wissensüberprüfung eingebaut. Wöchentlich wird dir ein neues Modul zur Verfügung gestellt. Nur wenn du die Fragen im Quiz beantworten kannst, wirst du für das nächste Modul freigeschaltet. Daraus ergibt sich eine Fortbildungszeit von etwa 16 Wochen.
Wenn du alle Module erfolgreich beendet hast, kannst du die Abschlussprüfung ablegen. Diese besteht aus 100 Fragen, die du online als Multiple Choice beantworten musst. Hast du den Großteil der Fragen korrekt beantwortet, so bekommst du ein Zertifikat über deine erfolgreiche Teilnahme am Pferdesachkundekurs. Herzlichen Glückwunsch!
Zusatzmodul Transport nach EG Verordnung 1/2005 zum Pferdesachkundekurs
Befähigungsnachweis Tiertransport
Für den Transport von Nutztieren, also auch Pferden, über eine Strecke von mehr als 65 km wird ein Befähigungsnachweis (VO (EG) Nr. 1/2005) benötigt. Dieser Befähigungsnachweis wird auf Antrag durch die zuständige Behörde – in der Regel das Veterinäramt des Kreises – ausgestellt.
Voraussetzung ist die nötige Sachkunde für den Transport von Tieren.
Bereits seit 2008 darf ein Fahrzeug, das Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde oder Geflügel in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert, nur von Personen gefahren werden, die über den entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Dies gilt für Transporte von weniger als 8 Stunden Beförderungsdauer. Bei längeren Fahrten gelten weitere gesetzliche Regelungen.
Keinen Befähigungsnachweis braucht, wer:
eigene Tiere im eigenen Fahrzeug transportiert (weniger als 50 km)
ein Tier ohne eine wirtschaftliche Tätigkeit transportiert (Fahrt zum Tierarzt z.B.)
Hobbypferde transportiert
Für Absolventen des Pferdesachkundekurses bieten wir ein Zusatzmodul an, um die nötige Sachkunde für den Befähigungsnachweis Transport zu erwerben.
Zusatzmodul Esel
sarah@pferdesachkundenachweis.de
Ich freue mich auf dich!
Dr. Sarah Theermann
Tierärztin Dr. med. vet.
General Practitioner Certificate Physiotherapie ISVPS